Forstliche Förderungen

Aus der Vielzahl der verschiedenen Fördermöglichkeiten hier die Wichtigsten!

Extremwetterrichtlinie - Wald:

vom 01.04.2021

Die Fördermaßnahmen Nr. III. 1.1 Räumung und Nr. III.2.2 Waldschutz II können z.Zt. nicht in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden aber:

- Entnahme von Kalamitätshölzern (Verkehrssicherung)

- Waldschutz

- Holzlagerplätze

- Wiederaufforstung, Zaunbau

Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen:

Förderfähig sind:

- Förderung der Erstaufforstung

- Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung

- Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

- Förderung der forstlichen Infrastruktur (Wegebau)

- Förderung bei Kalamitäten

Einzelheiten und weitere Förderbedingungen finden sie einzeln zu den o.g. Richtlinien, die sie auch im Internet über das Regierungspräsidium Darmstadt abrufen können - ebenso die Formulare für die Förderanträge. Beratung und Hilfen erhalten Sie über das Forstamt, den Dienstleistern und der FBG-Rotenburg. Anträge, die unter die Bagatellgrenze von 1.000 bzw. 500 € Fördersumme je Antrag fallen, müssen als FBG-Sammelantrag über das Forstamt, einem Dienstleister oder dem FBG -Vorstand gestellt werden.

Klimaangepasstes Waldmanagement:

Ein neues, über 10 Jahre angelegtes Förderprogram des Bundes honoriert eine Waldbewirtschaftung oberhalb der PEFC-Vorgaben. Fördersummen zwischen 85,00 und 100,00 € je Jahr und Hektar können beantragt werden.

Einzelheiten, Fragen u. Antworten und das Antragsformular finden Sie hier: Klimaanpassung-Wald. Die FBG Rotenburg ist über das PEFC-Fördermodul registriert und erleichtert so die Antragsstellung für die privaten u. kommunalen Waldbesitzer. Informationen hierzu finden Sie auf : PEFC-Fördermodul.