Die Forstbetriebsgemeinschaft ist ein anerkannter forstlicher Zusammenschluss im Sinne des § 16 des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz). Sie hat die Rechtsform eines rechtsfähigen Vereins mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (§22 BGB). Die Satzung ist am 15.06.2009 durch den Landkreis Rotenburg genehmigt worden.
Sie hat ihren Sitz in Rotenburg/F. und umfasst im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Forstamtes Rotenburg/F. alle nichtstaatlichen Waldbesitzer.
Die Forstbetriebsgemeinschaft Rotenburg umfasst z.Zt. ca. 6.700 ha Waldfläche mit ca. 460 Waldbesitzern
ca. 2.500 ha Kommunalwald (8 Kommunen),
320 ha Genossenschaftswald (Intr. Wälder - 7 Betriebe),
2.200 ha Privatwald über 100 ha ( 11 Betriebe),
600 ha Privatwald mit Waldflächen von 10 bis 100 ha (19 Betriebe)
1000 ha Waldfläche mit Waldflächen von 0,01 bis 10 ha ( 410 Betriebe)
Die forstliche Betreuung erfolgt zum größten Teil über HessenForst, vorwiegend im Kommunal- und Genossenschaftswald, sowie im Klein-Privatwald.10 Betriebe über 100 ha und div. mittelgroße Betriebe werden von privaten Dienstleistern und auch in Eigenregie bewirtschaftet.
Aktuelle Aufgaben der FBG Rotenburg
- Als Gesellschafter in der Holzverkaufsorganisation „FWV Nordhessen GmbH“ wird ein Großteil des Holzverkaufes hierüber abgewickelt (vorwiegend aus den staatlich betreuten Waldungen. HessenForst schließt aber auch „Einzel-Holzverkaufsverträge“ für betreute Mitglieder ab. Für Betriebe über 100 ha Waldfläche darf HessenForst kein Holz vermarkten, wohl aber über die FWV Nordhessen. Der weitere Holzverkauf erfolgt über die forstlichen Dienstleister und in Eigenregie.
- Kostenlose Verteilung von Holzgeldern aus Sammelverträgen an die Mitglieder
- PEFC - Zertifizierung für alle Mitglieder (für Mitglieder bis 100 ha. Waldfläche im Jahresbeitrag enthalten)
- Jahresbeitrag für den Hess. Waldbesitzerverband für alle Betriebe bis 18,0 ha (korporative Mitglieder) den Jahresbeitrag trägt die FBG.
- Fortbildungsangebote: - in der Regel kostenlos - ! durch Waldexkursionen, dabei eine Bus-Exkursion, Fachvorträge (bei der Jahreshauptversammlung), sowie kostenlose Teilnahme an Kursen der Waldbauernschule.
- zwei umfangreiche Rundschrieben als Mitgliederinformation pro Jahr
- Hilfe bei der Beantragung von forstlichen Förderanträgen und der Möglichkeit der Stellung von Sammelanträgen über die FBG zur Umgehung der der Bagatellgrenzen.
- kostenlose Verteilung und Auszahlung von Fördergelder
- Sammelbestellungen
- Vermittlung von Waldverkäufen/Waldkäufen (Waldbörse)
- Kostenlose Beratung zu Dienstleistungsangeboten von HessenForst und privaten Anbietern (Beförsterung, Holzeinschlag, Holzverkauf, Gutachten, Grenzfeststellungen, Forsteinrichtung und steuerliche Fragen.
Hauptaufgabe ist insbesondere die Überwindung der strukturellen Nachteile des Klein-Privatwaldes durch Bündelung von Holzmengen und forstlichen Dienstleistungen, häufig auch in Verbindung mit benachbarten größeren Waldbesitzern.